BAFA startet wieder Förderprogramme für erneuerbare Energien

Am 7. Juli hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt. Rund 115 Millionen Euro sollen dieses Jahr für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung für entsprechende Anlagen wird seit 12. Juli 2010 unter Berücksichtigung neuer Richtlinien fortgesetzt. Folglich können nun wieder Anträge auf Fördergelder gestellt werden. Die vor dem Programmstopp vom 3. Mai 2010 gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge werden noch nach den alten Förderkonditionen bearbeitet. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien beurteilt werden. Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt, eine erneute Antragstellung ist jedoch möglich.  

Nach den nun geltenden Vorschriften werden Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen gefördert. Nicht bezuschusst werden hingegen Anlagen, die in Neubauten zum Einsatz kommen sollen. Auch für auf dem Markt bereits etablierte Technologien bzw. solche mit einer guten Wirtschaftlichkeit gibt es keine Förderung mehr. Hierzu zählen Scheitholzvergaserkessel, luftgeführte Pelletöfen, Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder weniger effiziente Wärmepumpen.

 

Quelle:
PM von www.bafa.de

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