Umzug und Anbieterwechsel

Sie planen einen Umzug und überlegen, gleich auch den Versorger zu wechseln? Dann sollten Sie folgendes beachten.


Ein Anbieterwechsel für Strom nimmt in der Regel bis zu zehn Wochen in Anspruch. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Beim geplanten Umzug sollte deshalb die Entscheidung für den neuen Anbieter bzw. einen Tarif Ihrer Wahl sowie die Einsendung der Vertragsunterlagen  so rasch wie möglich, im besten Fall mehrere Wochen vor dem Einzug, erfolgen. Nur so kann der neue Versorger ihren neuen Haushalt direkt beim Einzug mit Energie beliefern, ohne dass der regionale Anbieter in die Zwischenversorgung eintreten muss.

Kein Stromausfall zu befürchten

Wird nichts unternommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif, den Sie aber in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats wieder kündigen können. Zu befürchteten Stromausfällen wird es also nicht kommen, da der Netzbetreiber zur Belieferung mit Energie in solchen Zwischenphasen verpflichtet ist.

Rechtzeitig planen

Ist der Umzug innerhalb des gleichen Ortes bereits vollzogen, kann der bisherige Anbieter auf Wunsch des Verbrauchers die Energielieferung fortführen. Über die Änderung der Anschrift sollte er rechtzeitig (sechs Wochen vor dem Umzug) informiert werden.
Falls Sie aber in eine andere Region umziehen möchten, muss festgestellt werden, ob Ihr bisheriger Anbieter auch in der jeweiligen Gegend Energie liefert. Falls nicht, muss ein Versorgerwechsel vorgenommen werden.

Von: Beata Mazuryk


Quelle:
www.verbraucherzentrale.de/stromwechsel