Verbraucherthemen

Submetering: Milliardengeschäft auf Kosten der Mieter

Stellen Sie sich vor, Sie bezahlen eine Dienstleistung, bei der Sie wenig Mitspracherecht haben und vermutlich nicht einmal den Anbieter kennen. In vielen Haushalten ist diese unbefriedigende Situation Realität: Messdienstleister unterzeichnen mit Vermietern und Immobilienbesitzern Verträge, wer nicht am Tisch sitzt, ist die zahlende Mieterschaft. Für die Firmen ein äußerst lukratives Geschäft und ein Fall für das Bundeskartellamt

In Deutschland bieten sogenannte Messdienstleister, ihren Service im Bereich des Submeterings an. „Submetering bezeichnet die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung der anteiligen Wärme-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten in Gebäuden zur privaten oder gewerblichen Nutzung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten“, so schreibt es das Bundeskartellamt. Messdienstleister vermieten oder verkaufen die notwendigen Anlagen und kümmern sich um die Erfassung und Auswertung von Energie- und Wasserkosten. Oftmals werden die Anlagen von Vermietern gemietet, da der Kauf solcher Anlagen nicht umlagefähig ist und damit nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden könnte.

Submetering und die aktuelle Marktlage

In Deutschland gibt es vor allem zwei große Firmen, die mehr als die Hälfte des Marktes ausmachen. Dazu gehört zum einen die Firma Techem, mit Sitz im südhessischen Eschborn, und zum anderen die Firma Ista International mit Sitz in Essen. Beide Unternehmen zusammen besitzen einen Umsatz von mehr als ein 1,5 Milliarden Euro. Dazu gesellen sich noch ein paar weitere Unternehmen, die schnell fast den gesamten Markt unter sich ausmachen.

Wie lukrativ die Branche ist, zeigt sich an den hohen Summen, die Investoren bereit waren zu zahlen, um die beiden Unternehmen Techem und Ista für über neun Milliarden Euro zu übernehmen. Zusammengenommen verdienen die Unternehmen sehr gut an den Strukturen, die in diesem Markt vorherrschen.

Wo liegt das Problem bei Submetering?

Das Problem lässt sich in zwei hauptsächliche Aspekte unterteilen. Zum einen ist da das vorherrschende Oligopol. Der Wettbewerb ist eingeschränkt und auch der Zugang für neue Firmen gestaltet sich schwierig. Somit stehen die Preise, die die Unternehmen erheben können, nicht wirklich unter einem enormen Wettbewerbsdruck. Sie sind entsprechend hoch.

Dieser Aspekt hängt wiederum direkt mit dem zweiten Problem zusammen. Die Preise, die die Vermieter und Wohnungsgesellschaften zahlen müssen, können komplett auf die Betriebskosten umgelegt werden - die am Ende der Kette der Mieter zahlt. Diese sitzen jedoch zu keinem Zeitpunkt mit am Verhandlungstisch.Zwar geht es Einzeln betrachte wahrscheinlich nicht um Unsummen, allerdings kann man sich vorstellen, dass die Vermieterseite nicht um jeden Preis weniger zahlen will und vor allem gar nicht zahlen muss, denn dafür aufkommen muss letzten Endes der Mieter.

Ein einfacher Wechsel der Vermieter zu einem günstigeren Anbieter gestaltet sich zudem auch noch äußerst schwierig, weil die abgeschlossenen Verträge meist über viele Jahre gehen. Es bestehen laut Bundeskartellamt „lange tatsächliche Vertragslaufzeiten, die unter anderem auf unterschiedliche Eichfristen für verschiedene Zählerarten zurückzuführen sind und die insofern nur in sehr großen zeitlichen Abständen Situationen für den Anbieterwechsel eröffnen.“ Die Inkompatibilität der verschiedenen Messsysteme der Wettbewerber ist ein weiterer kritischer Aspekt, der einen Wechsel im Sinne des Mieters erschwert und nicht besonders erstrebenswert macht.

Wie geht es weiter?

Wenn die Situation kartellrechtliche Fragen aufwirft, ist es Aufgabe des Bundeskartellamtes, sich die Situation näher anzuschauen. Mit ihrer in 2017 veröffentlichten Sektoruntersuchung bleibt auch der Bonner Behörde nicht verborgen, dass die Branche an der verbesserungswürdigen Situation gut verdient. Allerdings gibt es laut dem Bericht hier Bewegung bzw. Anzeichen für Veränderungen. In einer Abfrage der Submetering-Unternehmen erwarten diese selbst, dass die Digitalisierung das eigene Geschäftsmodell verändern und neuen Wettbewerber den Zugang zum Markt erleichtern könnten.

Am Ende sieht das Bundeskartellamt nicht zwangsläufig einen Marktmissbrauch und gibt auch keine weitere Empfehlung an die Bundesregierung, dennoch sollte sich die Regierung überlegen, inwieweit die unglückliche Situation der Mieterinnen und Mieter aufgelöst wird -  beispielsweise mit einer Beteiligung der Vermieter an den Kosten.

Weitere Quellen:
Bericht des Bundeskartellamts zum Nachlesen
Bericht aus dem Handelsblatt zum Dienstleister Techem
​​​​​​​Artikel aus der FAZ zu Submetering

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