Politik & Wirtschaft

Pleite von Energycoop eG: weiterer Energieversorger insolvent

/ Jule Krause

Nach der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft GmbH (BEV) und ihrem Mutterkonzern Genie Holding AG hat es nun den nächsten Energieversor-ger getroffen. Anfang April wurde öffentlich, dass energycoop eG auf Anordnung des Amtsgerichts Osnabrück Insolvenz angemeldet hat und das vorläufige Verfahren eröffnet ist. Rund 45.000 Kunden sind laut Angaben des Unternehmens betroffen.

Die seit rund 6 Jahren am Markt aktive Energiegenossenschaft aus Osnabrück war zuvor ebenfalls durch zahlreiche Beschwerden negativ aufgefallen. Wie der Marktwächter Energie für Niedersachsen, ein Online-Portal der Verbraucherzentrale, mitteilte, hatten Kunden vor allem die Nichtauszahlung ausgewiesener Guthaben bemängelt. Bereits Anfang des Jahres war die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit einer Abmahnung eingeschritten – laufende Gerichtsverfahren mussten durch den Insolvenzantrag jetzt allerdings unterbrochen werden. Hintergrund der Zahlungsunfähigkeit ist zufolge der Stadtwerke Tecklenburger Land, bei denen viele betroffene Kunden nun Rat suchen, die riskante Einkaufsstrategie vieler Energie-Discounter.

Was bedeutet die energycoop-Pleite für Verbraucher?

Zeitgleich sah sich energycoop gezwungen, die Strom- und Gaslieferungen an ihre Kunden zum 4. April einzustellen. Für Letztere bedeutet die Pleite aufgrund der genossenschaftlichen Struktur doppelten Ärger. Sie müssen nämlich nicht nur auf ihre offenen Forderungen warten, wie es auch bei den bisherigen Insolvenzfällen in der Energiebranche der Fall war, sondern werden ihre Beitrittsgelder und Genossenschaftsanteile wohl nicht zurückerhalten, da diese im Verfahren lediglich als „nachrangige Forderungen“ behandelt werden. Eine entsprechende (Sonder-)Kündigung ist allerdings nicht nötig. Darüber hinaus fallen Verbraucher automatisch in die sogenannte Grundversorgung und müssen sich daher keine Sorgen über das mögliche Ausbleiben der Strom- und Gaslieferung machen. Dennoch raten Verbraucherschützer den Betroffenen, ihre Zählerstände abzulesen und diese dem örtlichen Netzbetreiber mitzuteilen, sowie alle laufenden Zahlungen, wie beispielsweise Daueraufträge, zu stoppen. Ein letzter Wermutstropfen: Arbeitsnehmer sind nicht von der Insolvenz betroffen, da die Genossenschaft laut eigenen Angaben keine Mitarbeiter beschäftigte.

Quellen:
energate-messenger.de
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