Politik & Wirtschaft

Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen insolventen BEV-Konzern

Können Kunden, die nach der BEV-Pleite Anfang letzten Jahres in die Röhre guckten, von einer Musterfeststellungsklage profitieren und am Ende versprochene Boni erhalten? Zumindest hatte die Einreichung einer Klage der Verbraucherzentrale Erfolg. Nun können sich Betroffene melden.

Das erste Zwischenziel ist erreicht. Ehemalige Kunden des Energieversorgers BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft), der Anfang 2019 Insolvenz anmelden musste, haben die Möglichkeit, auf gerichtlichem Wege Entschädigung zu erhalten. Mit einer Musterfeststellungsklage will die Verbraucherzentrale gegen die Tochter der Genie Holding AG vorgehen. Laut der Nachrichtenagentur AFP hat das Bundesamt für Justiz ein Klageregister zugelassen, nachdem das Oberlandesgericht München die Klage der Verbraucherzentrale angenommen hat. In dieses Klageregister können sich geschädigte Kunden eintragen. Damit es zu einer mündlichen Verhandlung kommen kann, sind bis zum 27. März mindestens 50 Eintragungen notwendig. Unter folgendem Link kann sich in das Klageregister eingetragen werden.

Im Kern der Sache geht es um versprochene Neukundenboni, die der im Insolvenzverfahren befindliche Konzern nicht ausgezahlt hatte. Der zuständige Insolvenzverwalter verweigert die Zahlungen und fordert sogar Nachzahlungen. Für die Verbraucherzentrale ist es nach der Klage gegen Volkswagen die zweite Klage dieser Art. Für Verbraucher bietet die noch recht neue Klageform die Möglichkeit, die Risiken hoher Prozesskosten umgehen zu können.

BEV und andere Discounter: Am Rande der Wirtschaftlichkeit

Das Energieverbraucherportal berichtet laufend über sogenannte Stromdiscounter. Diese versuchen mit hohen Boni-Versprechen und scheinbar günstigen Preisen in die prominenten Anzeigenbereiche namhafter Vergleichsportale zu gelangen, um dort möglichst viele Kunden zu gewinnen. Das Problem nur: Mit den niedrigen Preistarifen und Boni ist die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens trotz hoher Vertragsabschlüsse schwer zu gewährleisten. 
„Viele Discounter haben die Problematik, dass sie die Preise drastisch erhöhen müssen. Sie müssen die Abschläge erhöhen und sie können eben Boni-Versprechen nicht einlösen, weil so viel Kapital ist dann gar nicht vorhanden“, so Dr. Uwe Pöhls vom Energieverbraucherportal.
Um sich am Ende dieser Problematik entziehen zu können, wenden Energieunternehmen oft verbraucherfeindliche Tricks und Kniffe an. Kunden bleiben so schnell auf höheren Rechnungen sitzen oder bekommen entweder ihre Boni nicht oder die zu viel gezahlten Abschläge nicht zurück. Oftmals stehen die Fallen versteckt und intransparent in den AGB.

Betroffene von Problemen mit Stromversorgern? Was können Sie tun?

Die betroffenen Kunden sollten in solchen Fällen sofort reagieren, sich beim Energieanbieter beschweren und z.B. bei der Verbraucherzentrale sich beraten lassen. Die Bundesnetzagentur bietet für Haushaltskunden ein Beschwerdeformular zum Download an und beschreibt ausführlich, wie man am besten vorgeht.
Das betroffene Unternehmen muss innerhalb von 4 Wochen auf solche Beschwerden reagieren. Sollte das Problem dadurch nicht aus der Welt geschafft sein, können sich Privatkunden an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden und ein Schlichtungsverfahren beantragen. Dieses Verfahren ist für den Kunden kostenfrei und muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Die Energieunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, an einem solchen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

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Weitere Quellen:
Artikel aus dem Spiegel zur BEV-Insolvenz

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