Energieservice

Anbieterwechsel bei Umzug: Stromausfall nicht zu befürchten

/ Redaktion

Sie planen einen Umzug und überlegen bzw. sind gezwungen, gleich auch den Versorger zu wechseln? Dann sollten Sie Folgendes beachten:

Vertragsunterzeichnung. Beim geplanten Umzug sollte deshalb die Entscheidung für den neuen Anbieter bzw. einen Tarif Ihrer Wahl sowie die Einsendung der Vertragsunterlagen so rasch wie möglich, im besten Fall mehrere Wochen vor dem Einzug, erfolgen. Nur so kann der neue Versorger Ihren neuen Haushalt direkt beim Einzug mit Energie beliefern. Geschieht dies verspätet, übernimmt solange der regionale Grundversorger zu seinen Konditionen die Stromlieferung.

Anbieterwechsel: Stormausfall ist nicht zu befürchten

Geschieht die Vetragsabwicklung verspätet oder wird gar nicht in Angriff genommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Stromliefervertrag mit dem regionalen Grundversorger zu dessen Standardtarif. Diesen können Sie in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats wieder kündigen. Die Angst vor einem Stromausfall kann also getrost ad acta gelegt werden, die Grund- und Ersatzversorgung ist gesetzlich verpflichtend geregelt.

Rechtzeitig vor dem Umzug Anbieterwechsel planen

Ist der Umzug innerhalb des gleichen Ortes bereits vollzogen, kann der bisherige Anbieter auf Wunsch des Verbrauchers die Energielieferung fortführen, insofern der neue Wohnort in dessen Liefergebiet liegt. Über die Änderung der Anschrift sollte er jedoch rechtzeitig (sechs Wochen vor dem Umzug) informiert werden.

Falls Sie in eine andere Region umziehen möchten, muss festgestellt werden, ob Ihr bisheriger Anbieter auch in der jeweiligen Gegend Energie liefert. Falls nicht, muss ein Versorgerwechsel vorgenommen werden.

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