Verbraucherthemen

Was Verbraucher jetzt zu den drastischen Preisanstiegen wissen müssen

/ Redaktion

Viele EU-Staaten sind derzeit stark vom Preisanstieg an der Energiebörse betroffen. Experten gehen davon aus, dass Verbraucher auch im Winter mit hohen Energiekosten rechnen müssen. Was die Preise so rapide in die Höhe treibt und wie Verbrauchende damit umgehen sollten, haben wir zusammengefasst.

Die Preise für Öl, Strom und Erdgas an den Börsen explodieren. Ein geringeres Angebot und eine weltweit gestiegene Nachfrage führten zur Explosion der Preise. Zudem wurden die Gasspeicher in Europa nach dem letzten Winter nicht wieder komplett aufgefüllt. Heizöl hat sich für die Verbraucher um knapp 60% verteuert, der Import von Erdgas liegt auf astronomischem Preisstand – 170 % höher gegenüber dem Vorjahr. Diese massive Erhöhung ist ein Grund für die aktuelle Inflation, deren Anstieg die Wirtschaftskrise von 2008 übertroffen hat und nun die Energiepreise drastisch in die Höhe treibt. „Fokus-Online“ zufolge planen bereits 61 Stadtwerke deutliche Preiserhöhungen für den Winter.  

Versorger reagieren schnell

Die drastische Preisentwicklung kann nicht nur zum Ärgernis der Verbraucher, sondern auch zur Gefahr für die Versorgungsunternehmen werden: Durch die zuvor harte Kalkulation der Preise im Kampf um die Kunden, sehen sich nun bereits einige Versorger dazu gezwungen, den Vertrieb attraktiver Angebote sofort zu stoppen bzw. die Tarife neu zu kalkulieren, um die eigene Wirtschaftlichkeit zu garantieren.

Eine Liste von Versorgern mit diesen Maßnahmen: Versorgerliste

Droht Kündigungswelle bei den Lieferverträgen?

Während die klassischen Versorger meist langfristige Verträge eingehen, kaufen insbesondere Discounter und die reinen Energiehändler die benötigten Energiemengen meist kurzfristig ein. Sie können die Mehrkosten durch Vertragsregelungen allerdings nur begrenzt an ihre Kunden weitergeben. Aufgrund dessen mussten einige Unternehmen bereits die Lieferverträge mit Kundinnen und Kunden kündigen. So zum Beispiel der niedersächsische Versorger „Deutsche Energiepool“ oder die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mit den Marken „Meisterstrom und „Immergrün“.

WICHTIG:
Haushalte, die von solchen kurzfristigen Kündigungen betroffen sind, müssen sich keine Sorgen machen: Die unterbrechungsfreie Versorgung ist in Deutschland gesetzlich garantiert. Sie werden automatisch durch einen Ersatzversorger beliefert.

Auch wenn die Preise für Verbraucher noch nicht auf dem Höhepunkt des Jahres 2008 sind, lassen die aktuellen Entwicklungen ein noch höheres Ansteigen befürchten. 2008 betrug der Preis etwa 8,09 Cent pro Kilowattstunde Gas. Aktuell sind es im Schnitt circa 6,11 Cent je Kilowattstunde. Grundsätzlich werden zum 1. Januar 2022 die meisten Versorger die Abschlagszahlungen erhöhen.

Was ist zu beachten bei Preiserhöhungen?

  • Die Grundversorger haben die Verpflichtung, diese Preisänderungen sechs Wochen  im  Vorlauf postalisch oder per E-Mail anzukündigen. In speziellen Verträgen gilt eine Frist von einem Monat.
  • Bei Preiserhöhungen jeder Art greift ein Sonderkündigungsrecht und Verbrauchende können den Anbieter wechseln. Sie haben mindestens 2 Wochen Zeit um von diesem Recht Gebrauch zu machen.
  • In dem Schreiben muss auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden, andernfalls ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
  • Der Wechsel sollte so schnell wie möglich erfolgen, da einige Versorger zusätzlich eine Frist für die Sonderkündigung haben. Innerhalb von einer Woche muss die Kündigung seitens des Versorgers bestätigt werden.

Vorsicht Falle im Kleingedruckten

Bei solchen Anbieterschreiben ist häufig Vorsicht geboten: Leider gehen die Versorger mit den Preiserhöhungen nicht immer transparent um.

  • Formulierungen: Das Schreiben sollte in Hinblick auf Wörter wie „Preisanpassung“, „Preisänderung“ oder „Sonderkündigung“ geprüft werden. Außerdem sollte die letzte Abrechnung zum Vergleich herangezogen werden.
  • Bonuszahlungen: Kein Fall für das Sonderkündigungsrecht sind der Wegfall von Bonuszahlungen und eine damit einhergehende Preiserhöhung.
  • Preisgarantien: Wer sich auf seine Preisgarantie verlässt, kann sich hier nicht immer sicher sein. In einigen Fällen haben Versorger in ihren Geschäftsbedingungen festgesetzt, dass veränderte Kosten wie Entgelte oder Steuern direkt an die Kundschaft weitergegeben werden. Darin sind häufig auch Preiserhöhungen als auch -senkungen miteingeschlossen. Das Sonderkündigungsrecht für Verbraucher gilt aber auch hier.

Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt Verbraucherinnen und Verbraucher, sich jetzt schon über einen Wechsel zu informieren.

Nützliche Tipps, was es bei einem Anbieterwechsel zu beachten gilt findet man hier:
Gewusst wie - Energieanbieter mithilfe von Energie-Vergleichsrechnern wechseln

 

Quellen:
Beitrag von tagesschau.de
Artikel im Fokus
Beitrag von Finanztip.de

 

 

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