Verbraucherthemen

Diese Änderungen treten 2023 in Kraft

Wie jedes Jahr, hält auch 2023 viele Neuerungen für Verbraucher bereit. Wir stellen die wichtigsten Änderungen in Sachen Klima und Energieversorgung vor.

Gas, Fernwärme und Strom: Finanzielle Entlastung durch Preisbremse

Steigende Energiepreise machen sich insbesondere in der kalten Jahreszeit bemerkbar. Die Bundesregierung hat deshalb eine Preisbremse beschlossen, die bei Gas, Strom und Fernwärme greifen soll. Diese sorgt für eine finanzielle Entlastung der Verbraucher. Die Preisbremse soll zwar erst im März 2023 in Kraft treten, jedoch rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gelten.
 Die Preisbremsen gelten bis zum 31. Dezember 2023

Für 80 Prozent des Verbrauches aus dem Vorjahr gilt dann Folgendes:

  • Der Gaspreis wird auf 12 Cent pro kWh gedeckelt
  • Der Preisdeckel für Strom beträgt 40 Cent pro kWh
  • Bei Fernwärme gilt ein Preisdeckel von 9,5 Cent pro kWh

Höhere Preise fallen nur für einen darüber liegenden Verbrauch an.

Das 49-Euro-Ticket soll den Nahverkehr günstiger machen

Im Frühjahr 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden und somit günstigere Reisen in der Bahn und im ÖPNV ermöglichen. Wann genau das Ticket zu haben sein wird, ist noch nicht bekannt. Das 49-Euro-Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden. Für diesen Preis kann jeder damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in jedem Bundesland nutzen.

Umweltbonus für E-Autos wird reduziert

Zum Jahreswechsel wird die Förderung nur noch für Fahrzeuge gelten, die nachweislich positiv den Klimaschutz beeinflussen. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bekommen keinen Umweltbonus mehr. Der Bundesanteil zur Förderung der E-Fahrzeuge wird reduziert. Er beträgt für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro ab Januar statt 6.000 nur noch 4.500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro statt 5.000 nur noch 3.000 Euro. Elektroautos ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten keine Förderung. Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden.

CO₂-Preiserhöhung auf Benzin wird wegen Energiekrise ausgesetzt

Die im Rahmen der CO₂-Abgabe vorgesehene Erhöhung bei Sprit ab 1. Januar 2023 wird um ein Jahr verschoben. Der Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid liegt in diesem Jahr weiterhin bei 30 Euro. Aufgrund der andauernden Energiekrise müssen Autofahrer voraussichtlich weiterhin mit teuren Spritpreisen rechnen.

Letztes Atomkraftwerk geht vom Netz

In Deutschland wurde bereits rund 10 Jahre vor dem Reaktorunfall in Fukushima der schrittweise Atomausstieg beschlossen. Im Frühjahr soll der deutsche Atomausstieg vollständig realisiert werden. Infolge der Energiekrise werden die drei Atomkraftwerke über den geplanten Abschalttermin hinaus bis spätestens Mitte April 2023 in einem befristeten Streckbetrieb weiterlaufen.

Photovoltaik wird für Privathaushalte attraktiver

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Es wird nicht mehr notwendig, eigene Erzeugungszähler zu installieren. Außerdem soll die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage ohne Mehrwertsteuer möglich sein.

Vermieter müssen sich an Klimaabgabe beteiligen

Im Jahr 2023 werden auch Vermieter einen Teil des sogenannten CO2-Preises tragen müssen. Die Höhe der Beteiligung hängt davon ab, wie klimafreundlich Wohnungen bzw. Häuser sind. Bisher haben sich Mieter allein an dieser Klimaabgabe beteiligt.

Kampf gegen Müll: Mehrwegpflicht in der Gastronomie

In Cafés und Restaurants soll es die Möglichkeit geben, sowohl Einweg- als auch Mehrwegbehälter zu bekommen, wenn das Essen und Getränke zum Mitnehmen bestellt wird. Bei To-Go-Getränken müssen zudem passende Mehrwegbehälter zur Verfügung gestellt werden. Bäckereien, Kioske oder Imbisse sind von der Regelung ausgenommen.

Staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Das staatliche Label zur Kennzeichnung der Halteform von Schweinen muss ab Sommer 2023 zunächst nur verpflichtend unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland kennzeichnen. Importiertes und verarbeitetes Schweinefleisch muss nicht gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung unterteilt die Kategorien Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio.

Energieeffizienzvorschriften für Neubauten

Ab 2023 gelten erhöhte Anforderungen an Neubauten. So darf der Primärenergiebedarf maximal beim Wert eines Effizienzhauses 55 liegen. Damit soll das Ziel beschleunigt werden, einen klimaneutraler Gebäudebestand zu erreichen.

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