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Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist: Was Verbraucher wissen müssen

Der Abschluss eines Strom- oder Gasvertrags ist für viele Haushalte eine Routineangelegenheit. Doch wenn es um die Kündigung geht, wird es oft unübersichtlich. Dabei ist es für Verbraucher entscheidend zu wissen, welche Vertragslaufzeiten sie eingehen und welche Fristen bei einer Kündigung zu beachten sind.

Was bedeutet Mindestlaufzeit?

Die Mindestlaufzeit ist die vertraglich vereinbarte Dauer, für die ein Vertrag mindestens besteht. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen. Die gängigste Mindestlaufzeit bei Strom- und Gasverträgen beträgt zwölf Monate. In manchen Fällen, etwa bei besonders günstigen oder garantierten Tarifen, beträgt sie 24 Monate. Daneben gibt es auch unbefristete Verträge ohne feste Laufzeit – etwa in der Grundversorgung – die deutlich flexibler kündbar sind.

Kündigungsfristen im Überblick

Die Kündigungsfrist gibt an, wie lange vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung beim Anbieter eingehen muss. In der Praxis beträgt diese Frist häufig vier Wochen oder ein Monat. Bei älteren Verträgen können auch drei Monate Kündigungsfrist vorgesehen sein. Wer die Kündigungsfrist verpasst, riskiert eine automatische Vertragsverlängerung – bis vor kurzem bedeutete das oft eine neue Laufzeit von weiteren zwölf Monaten.

Mehr Flexibilität seit 2022

Zum Schutz der Verbraucher wurde das Vertragsrecht Anfang 2022 angepasst. Seit dem 1. März 2022 dürfen sich Energieverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht mehr stillschweigend langfristig verlängern. Stattdessen erfolgt die Verlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit – verbunden mit einem monatlichen Kündigungsrecht. Diese Änderung erhöht die Flexibilität für Verbraucher und erschwert automatische Vertragsbindungen über längere Zeiträume.

So kündigt man richtig

Um einen Strom- oder Gasvertrag wirksam zu kündigen, empfiehlt sich die Schriftform – entweder per E-Mail oder klassisch per Brief. Wichtig ist, die Vertragsnummer und den gewünschten Kündigungstermin anzugeben. Eine Bestätigung des Anbieters sollte in jedem Fall abgewartet werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen und Umzug

Neben der regulären Kündigung besteht in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift beispielsweise, wenn der Anbieter während der Laufzeit die Preise erhöht oder sich andere Vertragsbedingungen ändern. Auch ein Umzug kann ein Kündigungsgrund sein, insbesondere wenn der Versorger am neuen Wohnort nicht verfügbar ist. In der Grundversorgung ist eine Kündigung jederzeit mit zweiwöchiger Frist möglich. Wichtig ist, dass die Kündigung in solchen Fällen zeitnah erfolgt – etwa bei Preisanpassungen meist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung.

Kündigungsfristen kennen spart Geld

Verbraucher sollten ihre Vertragsbedingungen kennen und vor allem Kündigungsfristen im Blick behalten. Wer flexibel bleiben möchte, achtet bereits beim Abschluss auf kurze Laufzeiten und faire Bedingungen. Ein regelmäßiger Tarifvergleich sowie das Setzen von Erinnerungen für Kündigungstermine helfen dabei, unnötige Vertragsverlängerungen zu vermeiden und bares Geld zu sparen.

Quellen:
Entega.de
Bei der Erstellung dieses Textes wurde ChatGPT von OpenAI für erste Textentwürfe verwendet.

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