Verbraucherthemen

Neuregelungen 2022: Was im neuen Jahr alles anders wird

Zum Jahreswechsel traten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die den Energiebereich, die Umwelt und die Mobilität betreffen. Die wichtigsten Veränderungen haben wir hier zusammengefasst.

Heiz- und Spritkosten

Die Energiepreise steigen weiter. Der Grund dafür ist u.a. die Erhöhung der CO2-Abgabe von 25 auf 30 Euro je Tonne. Dies verteuert die Kosten für Benzin, Diesel, Heizöl und Gas. So werden bei Erdgas 0,65 Cent je Kilowattstunde (kWh) aufgeschlagen, bei Heizöl sind es knapp 1,5 Cent pro Liter. Die Preise für Benzin und Diesel steigen um rund 1,5 Cent je Liter.

EEG-Umlage

Aufgrund der stark gestiegenen Preise an der Strombörse sinkt die EEG-Umlage von 6,5 Cent pro kWh auf 3,72 Cent pro kWh. Laut der Verbraucherzentale Nordrhein-Westfalen sei es der niedrigste Stand seit zehn Jahren. Die Strompreise werden dadurch zwar stabilisiert, aber sinken nicht.

Kürzere Kündigungsfrist bei Energielieferverträgen

Die bisherigen Kündigungsfristen bei den meisten Energielieferanten liegen bei drei Monaten. Das heißt, dass ein Laufzeitvertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden muss. Andernfalls wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Für neu abgeschlossene Verträge gelten jedoch ab dem 1. März 2022 neue Bestimmungen: Diese Verträge dürfen mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Zudem können Verbraucher die Verträge in Zukunft jederzeit mit einem monatlichem Kündigungsrecht kündigen. Doch Vorsicht: Bei alten und bereits laufenden Verträgen gelten die bisherigen Kündigungsfristen.

Tierhaltungskennzeichnung, neue Pfandregeln und Plastiktüten-Verbot in Supermärkten

Im Bereich Tierschutz gilt ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung. Diese soll sich nicht nur auf den Bereich Tierhaltung beschränken, sondern auch auf den Transport und die Haltung der Tiere. So gibt es im neuen Jahr beim Einkauf von Lebensmitteln im Supermarkt noch mehr Transparenz.

Auch das neue Verpackungsgesetz soll das Recycling von Flaschen und Verpackungen fördern. Der Handel darf Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand bis zum 1. Juni 2022 verkaufen. Danach gilt die Pfandpflicht für sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) und für Getränkedosen. So werden, beispielweise, Frucht- und Gemüsesäfte in Plastikflaschen mit 25 Cent Pfand beaufschlagt.

Zudem sind ab dem 1. Januar die Einweg-Plastiktüten für den Einkauf verboten. Es werden keine Einkaufstüten aus Plastik an den Kassen mehr angeboten. Stabile Mehrweg-Taschen aus dickerem Kunststoff, Hemdchenbeutel sowie Einkaufstaschen aus Papier sind weiterhin erlaubt.

Mobilität und Verkehr

Käufer von neuen Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeugen können auch 2022 mit einem Zuschuss von bis zu 9000 Euro rechnen. Jedoch gilt die Förderung nur bis Ende des Jahres. Danach soll sie neu ausgerichtet werden.

Bei der Deutschen Bahn können die Fahrgäste ab dem 1. Januar spontan keine Papierfahrkarten im Zug mehr kaufen. Es besteht eine Möglichkeit, ein digitales Ticket zu kaufen, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann.

Elektrogeräte

Damit der Elektroschrott nicht mehr im Restmüll landet, soll die Rückgabe von kleineren Geräten wie Handys, elektrischen Zahnbürsten, Rasierer etc. einfacher werden. Discounter und Supermärkte müssen ab dem 1. Juli 2022 derartige alte Elektrogeräte annehmen. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie selbst Elektrogeräte verkaufen. Bei größeren Geräten, z.B. bei einer Mikrowelle oder Waschmaschine wird die Rückgabe an den Kauf geknüpft.

Auch Onlinehändler sollen bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten.

 

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