Verbraucherthemen

Strompreiserhöhung kaschiert: Verbraucherzentrale mahnt vier Stromanbieter ab

/ Sven Ebbing

Die Mitteilungen der Stromversorger sahen aus wie Werbemails, die von Empfängern häufig schnell in den Papierkorb des E-Mail-Postfachs verfrachtet werden. Dabei enthielten sie wichtige Informationen über eine Erhöhung des Strompreises. Die Ankündigung war für die Verbraucher aber erst beim genauen Lesen der Mails ersichtlich.

Die Verbraucherzentrale NRW vermutet hinter Praxis, Preiserhöhungen hinter reklameartiger Aufmachung zu verstecken, eine bewusste Masche von Stromdiscountern. Denn sobald sich die Preise des Anbieters erhöhen, wird Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt und sie können ohne die übliche Kündigungsfrist zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Deshalb hat die Verbraucherzentrale die Versorger Strogon, Fuxx – Die Sparenergie GmbH, EVD (EnergieVersorgung Deutschland) und die 365 AG (Immergruen Energie) abgemahnt. Gegen Strogon, Fuxx und die 365 AG haben die Verbraucherschützer darüber hinaus Klage eingereicht, weil die Anbieter nicht auf die Versendung der umstrittenen E-Mails verzichten wollen. Die EVD hatte erklärt, intransparente Nachrichten zukünftig nicht mehr zu verschicken. Weil das Unternehmen trotzdem eine weitere derartige Mitteilung versendete, machen die Verbraucherschützer eine Vertragsstrafe geltend.

Strompreiserhöhung muss transparent und verständlich sein

Kunden müssen transparent und verständlich auf Preiserhöhungen hingewiesen werden, das ist gesetzlich geregelt. Dass es um eine Preisänderung geht, sollte also am besten schon aus der Betreffzeile einer E-Mail hervorgehen. Immer wieder werden jedoch Fälle bekannt, in denen sich steigende Preise in E-Mails oder Briefen nur auf den zweiten oder dritten Blick erkennen lassen. In extremen Fällen versteckt sich die Preiserhöhung sogar in den aktualisierten AGBs. Insbesondere Stromdiscounter geraten dabei in den Fokus. Häufig wird zudem darauf verzichtet, die neuen Strompreise den alten, in der Regel günstigeren Gebühren gegenüberzustellen. So müssen Verbraucher zunächst ihre Unterlagen durchforsten, um das genaue Ausmaß der Preissteigerung zu ermitteln.

Mehr dazu, worauf Verbraucher beim Stromwechsel achten und vor welchen Maschen sie sich in Acht nehmen sollten in folgendem Artikel:
Wie schüt­ze ich mich vor Strom­an­bie­ter-Fal­len?

Weitere Quelle:
Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW

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