Verbraucherthemen

Was passiert, wenn uns das Gas ausgeht?

Seit Monaten herrscht in der EU die angespannte Versorgungslage. Werden Energiepreise weiter explodieren? Müssen wir im Winter frieren? Die Bundesregierung blickt mit Sorge auf die kalten Jahreszeiten und will die Deutschen zum verstärkten Energiesparen aufrufen. Auch Spanien hat vor kurzem ein Paket mit Energiesparmaßnahmen beschlossen. In diesem Beitrag sortieren wir die aktuelle Lage und geben Auskunft darüber, wie die EU-Länder mit der Gaskrise umgehen.

Angesichts der Drosselung von Gas-Lieferungen aus Russland wurde in Deutschland der „Notfallplan Gas“ aktiviert. Es sind insgesamt drei Krisenstufen zu unterscheiden: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Ende Juni die zweite sogenannte "Gas-Alarmstufe" ausgerufen. Diese sei aufgrund einer Störung in der Gasversorgung und einer außergewöhnlich hohen Nachfrage nach Gas notwendig. Im Gegensatz zur Frühwarnstufe könnte die Alarmstufe für Unternehmen und Verbraucher massive Konsequenzen haben – insbesondere, wenn die Bundesnetzagentur die Preisanpassungsklausel in Kraft setzt. Diese würde es den Versorgern erlauben, höhere Einkaufspreise für Erdgas direkt an Endverbraucher weiterzureichen. Noch hält sich die Bundesnetzagentur zurück, denn bestimmte Verbrauchergruppen müssen besonders geschützt und möglichst lange mit Gas ver-sorgt werden. Zu diesen Gruppen zählen u.a.:

  • Privathaushalte
  • Soziale Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser
  • Gaskraftwerke, die auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen

Der neue Paragraph 24 des Energiesicherungsgesetzes: Was könnte auf Verbraucher zukommen?

Paragraph 24 des Energiesicherungsgesetzes soll sichern, dass Energieversorgungsunternehmen aufgrund hoher Großhandelspreise und in Folge derer möglichen Insolvenzen die Versorgung ihrer Kunden nicht gefährden. Auch wenn Stadtwerken Erdgas zu aktuellen Preisen hinzukaufen, um alle Kunden versorgen zu können, ist es durchaus möglich, dass die Einnahmen aus bestehenden Verträgen diese Kosten nicht decken. Aus diesem Grund ist es unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich möglich, für die bestehenden Verträge neue Preise bzw. Preiserhöhungen festzusetzen. Experten zufolge seien Verbraucher dadurch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt, denn es wurde kein Limit nach oben gesetzt. Zudem sollen die neuen Preise bereits eine Woche nach Ankündigung gelten. Verbraucherschützer fordern hier dringend Nachbesserungen am Gesetz. Die Preiserhöhungen sollten z.B. erst vier Wochen nach der Ankündigung wirksam sein, anstatt nach nur einer Woche. So hätten Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Zudem behaupten Verbraucherschützer, dass ein weiteres Entlastungspaket benötigt wird - vor allem im Herbst und Winter. Laut aktuellen Berechnungen der Verivox seien die Gaspreise bereits um rund 184 Prozent gestiegen.

Bundesregierung, Wirtschaft und Verbände rufen zum Energiesparen auf

Politiker und Experten rufen zum sparsamen Umgang mit Energie auf, damit Speicher und Kraftwerkskapazitäten angesichts eines drohenden Gasmangels im kommenden Winter ausreichen. Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betont, dass sowohl Privathaushalte als auch öffentliche Einrichtungen versuchen müssten, einen gemeinsamen Beitrag für unsere Energieunabhängigkeit zu leisten. In Deutschland diskutieren Minister öffentlich, wie lange sie duschen, denn Deutschland muss seinen Gasverbrauch so stark wie kein anderes EU-Land reduzieren, um das angestrebte Einsparziel der EU von 15 Prozent zu erreichen.

Was tun andere EU-Staaten, um den steigenden Preisen und Versorgungsrisiken zu begegnen?

Der Grad der Abhängigkeit sowie die Strategien, mit denen die jeweiligen Regierungen versuchen, russische Öl- und Gaslieferungen zu ersetzen unterscheiden sich von Land zu Land. In Frankreich sollen die heruntergefahrenen Atomkraftwerke möglichst gut für den Winter aufgestellt und den Ausbau erneuerbarer Energie vorangetrieben werden. Öffentliche Verwaltung und die Privatwirtschaft sind dazu angehalten, Geräte nicht auf Standby zu lassen, weniger zu kühlen und zu heizen. Die Regierung will das im Zweifel auch mit Geldstrafen durchsetzen. Die Niederlande wollen mit einer Werbekampagne die Bevölkerung zum ver-stärkten Energiesparen aufrufen: Bürger sollen kürzer duschen und die Heizung mindestens ein Grad niedriger stellen. In Italien darf in den öffentlichen Büros nur noch bis auf 25 Grad gekühlt werden, zudem wird die Temperatur beim Heizen von 20 auf 19 Grad abgesenkt. Die spanische Regierung hat ein Maßnahmenpaket zur Einsparung und zur effizienteren Nutzung von Energie beschlossen. Alle Gebäude des öffentlichen Sektors werden künftig ihre Räumlichkeiten im Sommer auf nicht weniger als 27 Grad abkühlen und im Winter auf höchstens 19 Grad beheizen dürfen. Dies gilt auch für Kaufhäuser, Kinos, Arbeitsstätten, Ho-tels, Bahnhöfe und Flughäfen. Die Beleuchtung von nicht benutzen Büros, von Schaufenstern und Denkmälern muss außerdem nach 22 Uhr ausgeschaltet werden.

Quellen:

Handelsblatt

Berliner Zeitung

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