Verbraucherthemen

Alle Jahre wieder: Die Stromrechnung

Einmal im Jahr kommt unliebsame Post ins Haus: die Stromrechnung. Für viele ein undurchsichtiges seitenlanges Papier, das kaum nachzuvollziehen ist. Zwar wird mittlerweile sogar gesetzlich vorgeschrieben, wie eine Stromrechnung auszusehen hat – befolgen tut dies aber noch längst nicht jeder Anbieter. Daher haben wir uns mit der sperrigen Rechnung auseinandergesetzt und erklären die wichtigsten Bestandteile und worauf man achten sollte.

Liest man die Bewertungen zu einzelnen Energieversorgern oder schaut sich die Kritiken der Verbraucher an, findet man immer wieder Beschwerden darüber, dass die Stromrechnungen viel zu kompliziert, missverständlich und lückenhaft sind. Immerhin schreibt der Gesetzgeber mittlerweile vor, welche Informationen auf der Stromrechnung zu finden sein müssen, dennoch befolgen längst nicht alle Versorger die Richtlinien. Hier fordern Verbraucherschützer konsequenteres Vorgehen gegen lückenhafte Rechnungen. Auch die Aufstellung der Kosten sei bislang deutlich zu intransparent.

Wann kommt die jährliche Stromrechnung?

Den Zeitpunkt, wann Sie über ihren Jahresverbrauch und die damit verbundenen Kosten Bescheid bekommen, ist nicht klar zu nennen. Die meisten Versorger schicken die Briefe zwar Anfang des Jahres raus, aber vor allem bei größeren Versorgern und Stadtwerken kann es auch schon mal dazu kommen, dass es einige Monate dauert bis alle Rechnungen verschickt sind. Zudem ist es bei manchen Versorgern auch davon abhängig, wann der Vertrag abgeschlossen wurde – wenn Sie beispielsweise erst im Juni den Strom vom neuen Anbieter beziehen, werden Sie fortan immer Mitte des Jahres Ihre Stromrechnung erhalten.

Komponenten einer Stromrechnung

  • Abrechnungszeitraum

Ganz oben auf der Rechnung findet man meist den Abrechnungszeitraum. In den häufigsten Fällen beträgt er ein Kalenderjahr – falls aber vor kurzem gewechselt wurde kann er natürlich auch anders ausfallen. Dieser Zeitraum steht dann für die 12 Monate, für die man den verbrauchten Strom zahlen muss.

  • Auflistung der Verbrauchskosten

Schnell wird dann zu den Verbrauchskosten übergegangen, die meistens tabellenartig aufgeführt werden. Hier lässt sich erkennen, wie viel Stromkosten anfallen und darunter auch, wie viel man pro Monat in Vorauszahlung bezahlt hat. So gut wie nie kommt es vor, dass die beiden Beträge übereinstimmen, da man vorausschauend natürlich nicht genau sagen kann wie viel man pro Monat verbrauchen wird. Also findet man in der dritten Zeile die Differenz der Beträge. Entweder man hat Energie eingespart und weniger verbraucht als geplant: dann bekommt man Geld in Form einer Gutschrift zurückerstattet. Im umgekehrten Fall muss man nachzahlen. Der ausstehende Betrag – der Rechnungsbetrag – ist dann im letzten Feld der Tabelle zu finden und zeigt mit „+“ (Nachzahlung) oder „-“ (Gutschrift) an, was zu tun ist. Oft wird auch noch zum Verständnis ein Satz ergänzt, der klar aufzeigt bis wann der Betrag im Falle einer Nachzahlung fällig ist.

  • Monatlicher Abschlag für das künftige Abrechnungsjahr

Nicht weniger wichtig als der Rechnungsbetrag ist der zweite Betrag darunter. Dieser gibt nämlich an, wie viel im kommenden Jahr monatlich für den Strom gezahlt werden soll – der Abschlagsbeitrag. Er orientiert sich am Verbrauch des letzten Jahres und den aktuellen Strompreisen. Oft gibt es dazu auch noch konkrete Angaben, bis zu welchen Daten der Betrag überwiesen sein soll.

  • Nächste Seite: Detaillierte Daten zu Netzbetreiber & Co.

Die erste Seite der Rechnung ist eigentlich die wichtigste, dennoch geben auch die weiteren Seiten einen detaillierteren Überblick über den Verbrauch.

Zum einen finden sich hier genaue Angaben zu Versorger und Verbrauch, wie beispielsweise der Netzbetreiber, der Zählpunkt, Zählernummer und Zählerstand. Damit lässt sich Ihrerseits genau kontrollieren, ob der richtige Zähler und der richtige Stand abgelesen wurden.

Zum anderen findet man auf der zweiten oder dritten Seite in den meisten Fällen den Verbrauch und die Stromkosten genau aufgesplittet. Der Strompreis setzt sich nämlich aus mehreren Komponenten zusammen: Es gibt den Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis oder Strombezug genannt), woraus sich dann die „Netto-Verbrauchskosten“ ergeben. Und dann gibt es noch den Grundpreis, den der Versorger selbst festlegt und der immer konstant und verbrauchsunabhängig ist. Aus den beiden Komponenten plus der Umsatzsteuer kommt man dann auf den Brutto-Betrag in der letzten Zeile – den Preis den man dann monatlich zahlt.

Nice-to-know: Der Netto-Preis beinhaltet genau genommen nicht nur der Arbeitspreis. Auch EEG-Umlage, KWK-Aufschlag und Stromsteuer sind Bestandteil dieses Betrages.

  • Zusätzliche Informationen im Anhang der Rechnung

Mit den ersten Seiten zum Verbrauch und den Kosten sind zwar die wichtigsten Inhalte der Rechnung abgedeckt, es liegen aber meist noch mehr Seiten bei der Stromrechnung bei. Der Gesetzgeber verpflichtet die Versorger nämlich dazu, über einige Dinge aufzuklären: Um letztendlich für den Verbraucher transparenter zu machen, „welchen“ Strom er überhaupt geliefert bekommt, müssen immer Angaben zur Herkunft und Produktion des Stroms im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Stichwort „Energieträgermix“) sowie zu den Umweltauswirkungen dargelegt werden. Zudem sind die Versorger dazu verpflichtet, ihre Vertragsbedingungen aufzulisten. So kann man als Kunde die Vertragsdauer, die Kündigungsfrist sowie den nächstmögliche Kündigungstermin noch einmal nachlesen.

Was tun bei Uneinigkeiten mit der Stromrechnung?

Natürlich ist es auch möglich, Widerspruch gegen Rechnungen einzulegen. Sollte beispielsweise der Stromzähler nicht richtig abgelesen worden sein oder stimmt der Abrechnungszeitraum nicht, sollte man sich sofort beim Anbieter melden. Er muss innerhalb von vier Wochen reagieren. Tut er das nicht oder empfindet er den Widerspruch als falsch, kann man sich als Kunde an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Ist allein der Strompreis gestiegen, die Rechnung aber korrekt, kann man als Verbraucher trotzdem etwas tun. Eine Preiserhöhung muss man nämlich nicht einfach so hinnehmen, man kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Was Verbraucherschützer fordern

Möglicherweise werden die Kopfschmerzen rund um die Stromrechnung in Zukunft ausbleiben. Zum einen müssen die Rechnungen gesetzlich immer transparenter und informativer werden. Zum anderen aber vor allem, weil intelligente Netze und Zähler in Zukunft an Bedeutung gewinnen. „Smart Metering“ würde in diesem Zusammenhang vieles einfacher machen und lästiges Ablesen des Zählers oder das Risiko falscher Angaben minimieren. Bis dahin aber gilt: einen kühlen Kopf bewahren und unseren Tipps und Erklärungen folgen.

Weitere Quellen:
​​​​​​​Erklärung zur Stromrechnung der Stadtwerke Düsseldorf
Beitrag von Finanztip zum Sonderkündigungsrecht
 

Energieservice 243 Versorger sichern sich das "TOP-Lokalversorger"-Siegel 2024

Die jährliche Verleihung des "TOP-Lokalversorger"-Siegels ist in der deutschen Energiewirtschaft…

Energiepreise Änderungen 2024: Neue Regelungen im Überblick

Das Jahr 2024 hält für Verbraucher einige bedeutende Veränderungen bereit. Im Mittelpunkt stehen das…

Energiewende Regionalstrom: Lokale Energie für nachhaltige Versorgung

Die Energiebranche befindet sich im Wandel, und ein bedeutender Akteur rückt dabei zunehmend ins…

Energiewende Das Gebäude-Energie-Gesetz: Neue Regelungen ab 2024

Deutschland hat sich Ziele gesetzt, um den Klimawandel einzudämmen und den Energieverbrauch zu…

Heizkosten sparen leicht gemacht