Verbraucherthemen

Grund- und Ersatzversorgung: Wo liegen da eigentlich die Unterschiede?

Wenn Ihr Strom- und/oder Gasversorger aufgrund von Kündigung, Insolvenz etc. die Belieferung mit Strom und Gas einstellt, dann geraten Sie in die Grundversorgung… oder Ersatzversorgung? Wann greift eigentlich die Grundversorgung und wann die Ersatzversorgung?

Bisher gab es zwischen den beiden Begriffen kaum Unterschiede. Vor der Energiekrise durfte die Erstversorgung nicht teurer sein als die Grundversorgung. Derzeit haben die meisten Energieanbieter Neukundentarife in der Grundversorgung eingeführt, um höhere Beschaffungskosten weitergeben zu können. So gelten aktuell für Neukunden höhere Preise als für Bestandskunden.

Was ist die Ersatzversorgung?

Wenn Ihr Energieanbieter pleitegegangen ist oder der Anbieterwechsel aus verschiedenen Gründen nicht geklappt hat, stehen Sie nicht ohne Energie da.

Sie werden dann vom örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert. Ein Vertragsabschluss ist hierfür nicht nötig. Ganz automatisch geraten Sie in den ersten drei Monaten ohne bestehenden Vertrag in die Ersatzversorgung, nachfolgend dann in die Grundversorgung.

In der Ersatzversorgung dürfen die Preise in der Regel angepasst werden, so dass dies meistens die teuerste Option ist: Jeweils zum ersten und fünfzehnten eines Monats können die Preise ohne Einhaltung einer Frist geändert werden. Auf der Webseite des Versorgers müssen die Preise der letzten sechs Monate veröffentlicht sein. Der Energieverbrauch während der Ersatzversorgung darf vom Netzbetreiber geschätzt werden. Daher ist es empfehlenswert, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung den eigenen Strom- oder Gaszähler abzulesen und den Messwert dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mitzuteilen. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Anbieter aussuchen. Sie dürfen die Ersatzversorgung ebenso jederzeit fristlos kündigen.

In diesen Fällen greift die Ersatzversorgung:
  • Wenn Ihr Anbieter die Belieferung mit Strom und Gas aufgrund einer Insolvenz oder Kündigung der Netznutzung durch den Netzbetreiber einstellt.

  • Wenn der Anbieterwechsel scheitert

  • Wenn Sie Energie aus dem Netz entnehmen, aber weder mit dem Grundversorger noch mit einem anderen Anbieter einen Liefervertrag abschließen möchten.

Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung greift dann automatisch, wenn Sie Ihren Vertrag mit einem anderen Anbieter als dem Grundversorger kündigen, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.

Der Grundversorger berechnet dann den öffentlich bekannt gegebenen Grundversorgungspreis. Der Grundversorger ist immer das jeweilige Energieunternehmen, das vor Ort in einem bestimmten Netzgebiet die Kunden beliefert. In der Regel sind das die örtlichen Stadtwerke. Wenn Sie nach dem Einzug nicht in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

In diesen Fällen landen Sie in der Grundversorgung:
  • Sie kündigen Ihren Vertrag, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen (z.B. zum Ende der Vertragslaufzeit)

  • Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nach einer Preisänderung oder Vertragsänderung nutzen und keinen neuen Vertrag abschließen.

  • Wenn Sie Energie aus dem Netz entnehmen, ohne vorherigen Vertragsschluss etwas nach einem Umzug bei erstmaligem Bezug.

  • Wenn Ihr Anbieter unberechtigt den Vertrag kündigt. Daraufhin werden Sie dem Grundversorger in der Grundversorgung zugeordnet.

  • Wenn Ihr Anbieter Ihnen ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt.

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