Politik & Wirtschaft

Kartellamt-Untersuchung: Energie-Vergleichsportale nicht immer neutral und transparent

/ Sven Ebbing

Das Bundeskartellamt hat unter anderem 30 Energie-Vergleichsportale im Internet unter die Lupe genommen. Beim Vergleich von Strom- und Gastarifen übten die Wettbewerbshüter vorsichtige Kritik an den Platzhirschen. Das Energieverbraucherportal wird aufgrund seiner besonderen Bewertungskriterien erwähnt.

Im Rahmen einer großen Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen hat das Bundeskartellamt auch 30 Tarifrechner für Strom- und Gasverträge auf ihre Verbraucherfreundlichkeit hin überprüft. Viele Portale bieten den Verbrauchern demzufolge keine wirklich neutralen und transparenten Ergebnisse bei der Suche nach günstigen und serösen Tarifen. Die Wettbewerbshüter kritisieren in ihrem Bericht neben den voreingestellten Berechnungskriterien, die Strom- und Gastarife mit hohen Einmal-Bonuszahlungen bevorzugen, auch die „Möglichkeit der unmittelbaren Beeinflussung einzelner Platzierungen im Ranking“. So entstehe der Eindruck, dass Tarifrechner möglicherweise versuchen, ihre Nutzer „aufgrund eigener finanzieller Interessen in Richtung bestimmter Angebote oder  Anbieter zu beeinflussen“.

Werbung oft nicht ausreichend gekennzeichnet

Ein weiterer Kritikpunkt des Kartellamts betrifft die sogenannte Position 0. Auf dieser Position werden Anbieter, die den Vergleichsportalen für jeden abgeschlossenen Vertrag Vermittlungsprovisionen zahlen, im Ranking noch vor den bestplatzierten Angeboten aus dem Tarifvergleich angezeigt. De facto handelt es sich bei der Position 0 um bezahlte Werbung, was jedoch nicht bei allen Portalen klar gekennzeichnet ist. Verwendet werden auch häufig Zusätze wie „Top Service“ oder „Bester Service“, was zu weiterer Unklarheit beim Verbraucher führen kann.

Erwähnt wird beim Energieverbraucherportal, das hier unter den untersuchten Tarifrechnern nicht allein den Preis als Bewertungskriterium voreingestellt hat. Das Kartellamt betont, dass die Tarife hier auch „nach ‚Bewertungspunkten‘, bei denen auch eine Reihe nicht-monetärer Aspekte wie Ökologie, Service oder regionales Engagement mitberücksichtigt werden“, verglichen werden. Ein reiner Preisvergleich oder die Einbeziehung von Bonuszahlungen ist auf dem Energieverbraucherportal dennoch möglich.

Ob die Untersuchung Konsequenzen für einige der kritisierten Tarifrechner haben wird, bleibt abzuwarten. Das Kartellamt kann Verstöße im Bereich Verbraucherschutz nur feststellen, sie aber nicht ahnden. Um Nutzer trotzdem vor Fallstricken beim Tarifvergleich zu warnen, haben die Wettbewerbshüter ein Video mit Tipps zur Tarifsuche veröffentlicht. Auch auf bei uns finden sich Hinweise, worauf Nutzer beim Strom- und Gasvergleich im Internet achten sollten, um tatsächlich den für sie passenden Anbieter zu finden.

Viele Stadtwerke boykottieren Tarifrechner auf Provisionsbasis

Die Untersuchung des Kartellamts stützt die Haltung vieler Stadtwerke, die sich von den Vergleichsportalen teilweise unfair behandelt fühlen und sie deshalb boykottieren. Die Grundversorger kritisieren unter anderem mangelnde Objektivität und Fairness bei der Bewertung und warnen vor Nachteilen für Kunden, die anfänglich besonders günstige Verträge nicht rechtzeitig wieder kündigen. Außerdem bemängeln Stadtwerke-Vertreter, dass die Geschäftsmodelle von vielen Anbietern, die Kunden auf den Portalen mit hohen Bonuszahlungen locken, oft nicht nachhaltig sind. Mehrere Pleiten, wie zuletzt vom Stromdiscounter BEV, scheinen ihnen Recht zu geben. 

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