Verbraucherthemen

Soforthilfe für Verbraucher: Bund übernimmt die Kosten für Dezember-Abschlag für Gas und Wärme

Die Bundesregierung hat eine Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden beschlossen. Private Haushalte sowie kleinere Unternehmen sollen bei der Gasrechnung für den Dezember 2022 entlastet werden, indem sie von ihren Abschlagszahlungen freigestellt werden.

Wie funktioniert die Soforthilfe im Dezember?

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz soll die Soforthilfe einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr überbrücken.  Das Gesetz sieht vor, dass Erdgaskunden die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlungen im Dezember nicht leisten müssen. Der Staat übernimmt den Dezember-Abschlag über eine Gutschrift bei den jeweiligen Energieversorgern. Wer von seinem Energieanbieter monatlich die Kosten vom Konto abgezogen bekommt, muss nichts tun - es wird einfach weniger Geld vom Konto eingezogen. Die Höhe der Gutschrift soll sich bei Erdgas nach dem Monatsverbrauch im Jahresdurchschnitt sowie dem vereinbarten Preis zum 1. Dezember richten. Zudem sollen die zum Jahresende teils gestiegenen Preise mitberücksichtigt werden. Das bezogene Erdgas darf jedoch nicht zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt werden.

Bei Fernwärme soll die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung und einem pauschalen Anpassungsfaktor entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll.

Welche Regelungen gelten für Mieter?

Mieter werden hauptsächlich zu dem Zeitpunkt unterstützt, wenn sie durch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. Die Dezember-Entlastung wird mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung weitergegeben. Wie hoch die Entlastung für diesen Dezember ist, erfahren Mieter im schlimmsten Fall erst im Dezember 2023. Mieter, die in den letzten neun Monaten bereits eine Erhöhung ihrer Nebenkostenvorauszahlung erhalten haben, und Mieter, die in den letzten neun Monaten einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten. Alternativ bekommen sie diesen Anteil als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022.

Bei dem Jahreseinkommen von voraussichtlich 75.000 Euro muss die Einmalzahlung als geldwerter Vorteil bei der Steuererklärung angegeben werden. Das Bundeskabinett will einen entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch beschließen.

Welche Maßnahmen sind noch geplant?

Geplant sind noch die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Preisbremsen für Strom und Gas. Außerdem soll es noch ein Härtefallfond geben, der ein Volumen von 12 Milliarden Euro umfasst. Es sollte noch weitere Regelungen etwas wie Kredite und Zuschüsse für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen ausgearbeitet werden, die von den Preisbremsen nicht genug entlastet werden. Diese gelten dann auch für Wohnungsunternehmen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Kultureinrichtungen etc.

Quellen:

Merkur.de

Die Bundesregierung

 

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