Nachhaltigkeit & Innovation

EEG 2023: Diese Änderungen gelten für Photovoltaik-Anlagen

Bundestag und Bundesrat haben am 7. Juli erhebliche Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Diese enthalten Verbesserungen für sogenannte Prosumenten, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst produzieren.

Immer mehr deutsche Unternehmen und private Haushalte nutzen Sonnenenergie zur Stromerzeugung. Doch derzeit gelten noch die niedrigeren Photovoltaik-Einspeisevergütungen. Die Neuerungen des EEG sollten dies ändern, wobei die meisten Regelungen erst 2023 in Kraft treten bzw. erst nach Freigabe der EU-Kommission.

 

Mit dem EEG 2023 gelangt die Förderung erneuerbarer Energien in eine neue Phase

Die Ziele, den Ausbau erneuerbarer Energien aktiv zu beschleunigen und finanziell neu zu gestalten, waren bereits im ersten Gesetzentwurf enthalten. Doch im Jahr 2023 sollten auch PV-Anlagen auf Garagen, im Garten oder auf Carports stärker gefördert werden, sollten diese fürs Dach nicht geeignet sein. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um eine typische PV-Hausanlage, welche eine Leistung von 3 bis 20 kW hat. Es sollen vermehrt neue PV-Anlagen in Deutschland installiert werden, etwa die Hälfte davon auf Dächern.

Zu den Neuerungen gehört unter anderem ein erleichterter Netzanschluss von PV-Anlagen. So müssen Netzbetreiber in Zukunft ein Portal zur Verfügung stellen, welches Interessenten es erleichtert, eine Netzanfrage für eine geplante PV-Anlage zu stellen. Es werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Außerdem sollten Netzanfragen digitalisiert und bundesweit standardisiert werden. Durch den Wegfall der EEG-Umlage können auch Erzeugungszähler entfallen und die Abrechnung vom Stromverkauf könnte sich vereinfachen.

Technische Vorgaben für neue PV-Anlagen werden ab 2023 abgeschafft.

Bisher dürfen höchstens 70% der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden. Für diese Anlagen muss ab 2023 kein Solar-Erzeugungszähler mehr eingebaut werden. Die neuen Regelungen sehen zudem vor, dass auch PV-Anlagen auf Dächern installiert werden sollen, auf welchen die Installation sich nicht wirklich gelohnt hat bzw. die über wenig Energieverbrauch verfügen.

Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Garagen und Carports oder im Garten

Wer ein E-Auto fährt, kann das Dach von Garage oder Carport mit Solarzellen ausstatten. Dort kann der Stromer einfach an die Steckdose angeschlossen werden. Zukünftig wird es möglich sein, eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis max. 20 Kilowatt zu erhalten, die auch auf einer Garage, auf einem Carport oder im Garten installiert werden können. Dabei muss man jedoch das Baurecht beachten bzw. es kann sein, dass eine Baugenehmigung der Gemeinde vorausgesetzt wird.

Quellen:

PV-Magazine.de

Verbraucherzentrale

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