Politik & Wirtschaft

BEV ist pleite: Stromdiscounter meldet Insolvenz an

/ Jule Krause

Ende vergangenen Jahres war der bayrische Energieversorger BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft in heftige Kritik geraten: massive Preiserhöhungen trotz Preisgarantie, nicht ausgezahlte Boni und eine fragwürdige Servicequalität ließen das Unternehmen in einem schlechten Licht dastehen. Anfang des Jahres rollte der SWR den Fall neu auf, nun hat die BEV Insolvenz angemeldet.

Erst vergangene Woche berichtete der SWR über die Probleme der BEV. Wie nun die Wirtschaftswoche mitteilte, hat der Stromdiscounter am Dienstag den Antrag auf die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht München ordnete das Verfahren an und bestellte als vorläufigen Insolvenzverwalter den Münchener Anwalt Axel Bierbach.

BEV: Insolvenz kommt nicht unerwartet

Angesichts der öffentlich kritisierten Geschäftspraktiken der BEV durch Verbraucherschützer und zahlreiche Kunden kommt die Entwicklung allerdings nicht überraschend. Mitte Januar hatte die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren aufgrund von Intransparenz und Missachtung gesetzlicher Anforderungen eröffnet – bis zum Insolvenzantrag blieb das Unternehmen aber am Markt aktiv. Jetzt ist jedoch endgültig Schluss: Gestiegene Energiebeschaffungskosten sollen laut Unternehmen zu den finanziellen Engpässen geführt haben. Allerdings ging das Unternehmen mit seinen Boni-Versprechungen und günstigen Tarifen ein hohes Risiko – zu Lasten der Kunden, wie es jetzt scheint.

Folgen für BEV-Kunden

Mehr als 500.000 Kunden sind von der Pleite des Energieversorgers betroffen. Sie werden nicht mehr von der BEV mit Strom und Gas beliefert. Jedoch müssen sie sich keine Sorgen machen, plötzlich ohne Strom dazustehen: Der Grundversorgungstarif des lokalen Versorgers greift automatisch – eine Kündigung bei der BEV ist nicht nötig.

Dennoch ist nicht zu leugnen, dass die Pleite des Discount-Stromanbieters ein großes Ärgernis für viele Betroffene darstellt. Auf die Auszahlung noch ausstehender Neukundenboni und Guthaben können sie nämlich nicht hoffen. Das Unternehmen schreibt dazu: „Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen u.a. zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen.“ Kunden, die ihre Energie 12 Monate durch die BEV bezogen und bisher keine Boni ausgezahlt bekommen haben, können ihre Ansprüche als Gläubiger anmelden, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Dies soll nach Angaben der eigens eingerichteten Webseite nicht vor April passieren. Die Chancen zum Erfolg werden aber auch hier eher als gering eingeschätzt. Ein kleiner Wermutstropfen: Das Unternehmen bot keine Vorauskasse-Tarife an, sodass es keine Kunden gibt, die bereits sehr hohe Beträge im Voraus gezahlt haben. Dies war zuletzt beim insolventen Stromdiscounter Teldafax der Fall gewesen.

Verunsicherte Kunden können sich telefonisch und online bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale beraten lassen. Wer sich auch in Zukunft vor Stromanbieter-Fallen schützen will, kann hierzu auch unseren Artikel lesen.

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