Datum: 11.11.2015 13:53
Mit den nun beschlossenen Regelungen soll es laut Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) leichter möglich sein, Fracking zu verbieten. Bislang galt ein Moratorium, das Unternehmen es dennoch möglich machte, vor Gericht ihr Vorhaben voran zu bringen. „Mit diesem Gesetzespaket können wir Fracking so weit einschränken, dass es für Mensch oder Umwelt keine Gefahr mehr ist“, so die Ministerin. Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) lobt die neue Gesetzesvorlage. Fracking dürfe nur in eng begrenzten Fällen zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden, und selbst dann nur wenn die Risiken beherrschbar und verantwortbar seien.
Die Bohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken konzentrieren sich auf Schiefer-, Ton- und Kohleflözen oberhalb von 3000 Metern Tiefe. Da die Erfahrungen und Kenntnisse hier kaum vorhanden sind, soll diese Wissenslücke geschlossen werden. Allerdings dürfen selbst bei diesen Probebohrungen keine Flüssigkeiten eingesetzt werden, die wassergefährdend sind. Kritiker monieren, dass hier die Tür für eine mögliche konventionelle Nutzung doch noch offen bleibt.